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   VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968   

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https://dejure.org/2015,1759
VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968 (https://dejure.org/2015,1759)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968 (https://dejure.org/2015,1759)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - AN 1 K 12.01968 (https://dejure.org/2015,1759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unterhaltsbeitrag des nachgeheirateten Witwers; kein Abzug eines Versorgungsausgleichs nach § 1587b BGB vom anrechenbaren Erwerbsersatzeinkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit des Abzug eines Versorgungsausgleichs vom anrechenbaren Erwerbsersatzeinkommen bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags eines nachgeheirateten Witwers

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich, Erwerbsersatzeinkommen, Unterhaltsbeitrag, Witwer, Versorgungsbezüge, Versorgungskürzung, Anrechnungsregelung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98

    Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968
    Der Dienstherr dürfe vielmehr seine Pflicht zur Gewährung eines Unterhaltsbeitrags durch eine bestimmte anderweitige wirtschaftliche Sicherung als erfüllt ansehen (st. Rspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1999, 2 C 41/98 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 54.88

    Beamtenversorgung - Versorgungsausgleich - Rentenminderung - Anrechnung auf den

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968
    Denn nach Art. 85 Abs. 1 Satz 4 BayBeamtVG bleiben Rentenminderungen, die auf einem nach § 1587b BGB durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, bei der Anrechnung auf den Unterhaltsbeitrag unberücksichtigt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, 2 C 54/88, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG).
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 8.87

    Beamtenversorgung - Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Finanzieller

    Auszug aus VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968
    Denn eine Berücksichtigung der höheren oder geringeren individuellen finanziellen Bedürftigkeit der Hinterbliebenen sei für die Bestimmung der Höhe der Versorgung dem Beamtenversorgungsrecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.3.1989, 2 C 8/87).
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